Seit 2022 müssen Parteien und Abstimmungskomitees ihre Budgets und Grossspenden offenlegen. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) nimmt die Meldungen entgegen, prüft sie stichprobenweise und stellt sie online. Findet sie Fehler, kann sie zwar eine Korrektur verlangen, aber nicht erzwingen – und die Fehler nicht öffentlich machen.
Das WAV Recherchekollektiv arbeitet mit diesen Daten täglich. Gemeinsam mit Lobbywatch betreibt WAV die Transparenzplattform «das Geld+die Politik» auf moneyinpolitics.ch. Ein Register, das wissentlich Falsches ausweist, schafft keine Transparenz. Deshalb haben WAV und der Beobachter den Fall vor das Bundesverwaltungsgericht gebracht. Das Verfahren ist hängig.
Artikel 1: Finanzkontrolle mauert – ihr Ex-Chef verklagt sie
Die Eidgenössische Finanzkontrolle prüft, ob Kampagnengelder korrekt offengelegt werden. Über ihre eigenen Kontrollen will sie aber schweigen. Selbst Michel Huissoud, der ehemalige Direktor der EFK, hält das für falsch und reicht ein Einsichtsgesuch ein.
Hier geht es zum ersten Artikel: https://www.beobachter.ch/gesellschaft/politik/finanzkontrolle-mauert-ihr-ex-chef-verklagt-sie-740146
Artikel 2: Beobachter zieht Finanzkontrolle vor Gericht
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte legt der EFK nahe, die Prüfberichte freizugeben. Die EFK lehnt ab. Der Beobachter und das WAV Recherchekollektiv ziehen den Fall vors Bundesverwaltungsgericht. Es soll entscheiden, wie viel Transparenz die neuen Regeln zur Politikfinanzierung tatsächlich erlauben.
Hier geht es zum zweiten Artikel: https://www.beobachter.ch/gesellschaft/politik/beobachter-zieht-finanzkontrolle-vor-gericht-747591
Artikel 3: Kritik am Maulkorb für die Finanzkontrolle wird lauter
Drei unabhängige Stellen geben WAV und dem Beobachter inzwischen recht: die Finanzdelegation des Parlaments, eine Evaluation des Bundesamts für Justiz und ein Rechtsgutachten der Universität Bern, das die EFK selbst in Auftrag gegeben hat. Alle sehen die Glaubwürdigkeit der EFK und der Transparenzregeln in Gefahr.
Hier geht es zum dritten Artikel: https://www.beobachter.ch/gesellschaft/politik/kritik-am-maulkorb-fur-die-finanzkontrolle-wird-lauter-933591
Artikel 4: Beobachter und WAV gewinnen vor Bundesverwaltungsgericht
Das Bundesverwaltungsgericht widerspricht der EFK in allen Punkten. Die Prüfberichte zur Politikfinanzierung fallen unter das Öffentlichkeitsgesetz. Das Spezialrecht-Argument der EFK lassen die Richter nicht gelten. Auch inhaltlich überzeugt die EFK das Gericht nicht: Stimmberechtigten sei durchaus zuzumuten, unsichere Informationen einzuordnen. Als Nächstes muss die EFK prüfen, ob im Einzelfall Ausnahmen greifen. Gibt sie die Berichte heraus, wird endlich sichtbar, wie verlässlich das Register wirklich ist.
Hier geht es zum vierten Artikel: https://www.beobachter.ch/gesellschaft/endlich-erfahren-wir-welche-parteien-schummeln-935755