Maulkorb für die Finanzkontrolle: Der Kampf um das Politikfinanzierungs-Register

8.5.2026
Die Eidgenössische Finanzkontrolle muss falsche Angaben zu Parteispenden unkommentiert publizieren. Das WAV Recherchekollektiv und der Beobachter klagen dagegen vor dem Bundesverwaltungsgericht. Inzwischen geben ihnen drei unabhängige Berichte recht.

Seit 2022 müssen Parteien und Abstimmungskomitees ihre Budgets und Grossspenden offenlegen. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) nimmt die Meldungen entgegen, prüft sie stichprobenweise und stellt sie online. Findet sie Fehler, kann sie zwar eine Korrektur verlangen, aber nicht erzwingen – und die Fehler nicht öffentlich machen.

Das WAV Recherchekollektiv arbeitet mit diesen Daten täglich. Gemeinsam mit Lobbywatch betreibt WAV die Transparenzplattform «das Geld+die Politik» auf moneyinpolitics.ch. Ein Register, das wissentlich Falsches ausweist, schafft keine Transparenz. Deshalb haben WAV und der Beobachter den Fall vor das Bundesverwaltungsgericht gebracht. Das Verfahren ist hängig.

Artikel 1: Finanzkontrolle mauert – ihr Ex-Chef verklagt sie

Die Eidgenössische Finanzkontrolle prüft, ob Kampagnengelder korrekt offengelegt werden. Über ihre eigenen Kontrollen will sie aber schweigen. Selbst Michel Huissoud, der ehemalige Direktor der EFK, hält das für falsch und reicht ein Einsichtsgesuch ein.

Hier geht es zum ersten Artikel: https://www.beobachter.ch/gesellschaft/politik/finanzkontrolle-mauert-ihr-ex-chef-verklagt-sie-740146

Artikel 2: Beobachter zieht Finanzkontrolle vor Gericht

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte legt der EFK nahe, die Prüfberichte freizugeben. Die EFK lehnt ab. Der Beobachter und das WAV Recherchekollektiv ziehen den Fall vors Bundesverwaltungsgericht. Es soll entscheiden, wie viel Transparenz die neuen Regeln zur Politikfinanzierung tatsächlich erlauben.

Hier geht es zum zweiten Artikel: https://www.beobachter.ch/gesellschaft/politik/beobachter-zieht-finanzkontrolle-vor-gericht-747591

Artikel 3: Kritik am Maulkorb für die Finanzkontrolle wird lauter

Drei unabhängige Stellen geben WAV und dem Beobachter inzwischen recht: die Finanzdelegation des Parlaments, eine Evaluation des Bundesamts für Justiz und ein Rechtsgutachten der Universität Bern, das die EFK selbst in Auftrag gegeben hat. Alle sehen die Glaubwürdigkeit der EFK und der Transparenzregeln in Gefahr.

Hier geht es zum dritten Artikel: https://www.beobachter.ch/gesellschaft/politik/kritik-am-maulkorb-fur-die-finanzkontrolle-wird-lauter-933591

Artikel 4: Beobachter und WAV gewinnen vor Bundesverwaltungsgericht

Das Bundesverwaltungsgericht widerspricht der EFK in allen Punkten. Die Prüfberichte zur Politikfinanzierung fallen unter das Öffentlichkeitsgesetz. Das Spezialrecht-Argument der EFK lassen die Richter nicht gelten. Auch inhaltlich überzeugt die EFK das Gericht nicht: Stimmberechtigten sei durchaus zuzumuten, unsichere Informationen einzuordnen. Als Nächstes muss die EFK prüfen, ob im Einzelfall Ausnahmen greifen. Gibt sie die Berichte heraus, wird endlich sichtbar, wie verlässlich das Register wirklich ist.

Hier geht es zum vierten Artikel: https://www.beobachter.ch/gesellschaft/endlich-erfahren-wir-welche-parteien-schummeln-935755