Der Trick mit dem doppelten Gönnerverein

Mit allerhand Kniffen wird die Pflicht zur Offenlegung der Politikfinanzierung umgangen. Jetzt will sogar das Aufsichtsorgan aufgeben. Ein Einsichtsgesuch des Beobachters könnte ihm entgegenkommen.

Die eidgenössische Finanzkontrolle will die Politikfinanzierung loswerden – sie sei rufschädigend. Damit wäre zwar der EFK gedient, aber das Problem nicht gelöst. Schon vor einem Jahr haben wir daher zusammen mit dem Beobachter Einsicht in Prüfberichte der EFK verlangt. Der Fall liegt jetzt vor Bundesgericht. WAV-Journalist Balz Oertli hat im Beobachter ein Update geschrieben.